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   BGH, 16.12.1981 - 3 StR 321/81   

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BGH, 16.12.1981 - 3 StR 321/81 (https://dejure.org/1981,1532)
BGH, Entscheidung vom 16.12.1981 - 3 StR 321/81 (https://dejure.org/1981,1532)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1981 - 3 StR 321/81 (https://dejure.org/1981,1532)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung - Zulässigkeit - Geistiger Defekt - Alkoholgenuß - Verminderte Schuldfähigkeit - Psychiatrisches Krankenhaus - Krankhafte Alkoholsucht - Alkoholüberempfindlichkeit - Zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei krankhafter Alkoholsucht - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 218
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.02.1976 - 1 StR 828/75

    Aufhebung eines Urteils aufgrund Zweckverkennung des § 63 Strafgesetzbuch (StGB)

    Auszug aus BGH, 16.12.1981 - 3 StR 321/81
    In Fällen, in denen nicht ein solcher Defekt, sondern Alkoholgenuß die Verminderung der Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) bei der Tat bewirkt hat, kann § 63 StGB lediglich ausnahmsweise angewendet werden, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (BGH bei Dallinger MDR 1975, 724; BGH bei Holtz MDR 1976, 633; BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 1976 - 1 StR 828/75 - und 30. April 1976 - 2 StR 199/76).
  • BGH, 30.04.1976 - 2 StR 199/76

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei verminderter

    Auszug aus BGH, 16.12.1981 - 3 StR 321/81
    In Fällen, in denen nicht ein solcher Defekt, sondern Alkoholgenuß die Verminderung der Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) bei der Tat bewirkt hat, kann § 63 StGB lediglich ausnahmsweise angewendet werden, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (BGH bei Dallinger MDR 1975, 724; BGH bei Holtz MDR 1976, 633; BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 1976 - 1 StR 828/75 - und 30. April 1976 - 2 StR 199/76).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Daher scheidet die Unterbringung aus, wenn der Täter nur vorübergehend schuldunfähig oder vermindert schuldfähig gewesen ist, etwa wenn er sich nur vorübergehend in einem Rausch befunden hat (BGH NStZ 1982, 218; 1983, 429; BGH, Beschlüsse vom 10. Oktober 1984 - 3 StR 423/84 - und vom 7. August 1985 - 3 StR 302/85) oder wenn er aufgrund eines hochgradigen Affektes gehandelt hat, der zwar die Schuldfähigkeit zur Tatzeit aufgehoben oder vermindert hat, der aber nicht als darüber hinausgehende Störung zu bewerten ist (Hanack in LK § 63 StGB Rdn. 62; Horn in SK § 63 StGB Rdn. 17; Stree in Schönke/ Schröder, 22. Aufl. § 63 StGB Rdn. 12).
  • BGH, 08.01.1999 - 2 StR 430/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Alkoholsucht; Schwere

    In solchen Fällen kommt die Unterbringung nach § 63 StGB aber ausnahmsweise dann in Betracht, wenn der Täter in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist, an einer krankhaften Alkoholsucht leidet (st. Rspr., BGH NStZ 1982, 218; 1983, 429; 1985, 309; 1986, 331; 1998, 406; BGH StV 1983, 278; BGHSt 34, 313 f.; BGHR StGB § 63 Zustand 2, 4-6, 12, 13, 17, 19) oder auf Grund eines psychischen Defektes alkoholsüchtig ist, der, ohne pathologisch zu sein, in seinem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung im Sinne der §§ 20, 21 StGB gleichsteht (st. Rspr., BGHR StGB § 63 Zustand 12, 18; Gefährlichkeit 19; BGH, Beschl. v. 17. Dezember 1997 - 2 StR 603/97, 27. Mai 1998 - 2 StR 233/98 und 10. Juni 1998 - 2 StR 215/98).
  • BGH, 26.03.1987 - 1 StR 72/87

    Krankhaft herabgesetzte Alkoholverträglichkeit; Aussetzung der Unterbringung im

    Nun hat der Bundesgerichtshof freilich in verschiedenen Entscheidungen die krankhafte Herabsetzung der Alkoholverträglichkeit als Voraussetzung der Unterbringung nach § 63 StGB nur genügen lassen, wenn schon ganz geringe Mengen Alkohols genügten, den Täter in einen die Schuldfähigkeit zumindest erheblich vermindernden Zustand zu versetzen (BGHSt 10, 57, 61; BGH NStZ 1982, 218; BGH StV 1986, 381; st. Rspr.).
  • BGH, 17.12.1997 - 2 StR 603/97

    Absehen von der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen

    Danach ist in Fällen, in denen die Schuldfähigkeit des Täters infolge übermäßigen Alkoholkonsums aufgehoben oder erheblich vermindert war, die Anordnung dieser Maßregel nur zulässig und geboten, wenn der Täter entweder an einer krankhaften Alkoholüberempfindlichkeit oder - was hier allein in Betracht zu ziehen war - an einer krankhaften Alkoholsucht leidet (ständige Rechtsprechung, BGH NStZ 1982, 218; 1983, 429; 1985, 309; 1986, 331; BGH StV 1983, 278; BGHSt 34, 313 f.; BGHR StGB § 63 Zustand 2, 4-6, 9, 12, 13, 17, 19); diese Voraussetzung ist auch erfüllt, wo die Alkoholabhängigkeit des Täters auf einem psychischen Defekt beruht, der, ohne pathologisch bedingt zu sein, in seinem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung gleichsteht (BGHR StGB § 63 Zustand 12, 18, Gefährlichkeit 19; BGH, Beschl. v. 25. Juni 1997 - 2 StR 283/97).
  • BGH, 17.05.1983 - 5 StR 182/83

    Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Alkoholmissbrauch - Rechtswidrige

    Die Unterbringung nach § 63 StGB dient dazu, erkrankte oder krankhaft veranlagte Menschen von einem dauernden Zustand zu heilen oder sie in ihrem Zustand zu pflegen (BGH bei Dallinger MDR 1975, 725; BGH GA 1976, 221; BGH bei Holtz MDR 1976, 633; 1981, 265; BGH NStZ 1982, 218; BGH Urteil vom 12. Februar 1980 - 5 StR 813/79 - und Beschluß vom 16. November 1982 - 5 StR 712/82).
  • BGH, 13.01.1987 - 1 StR 689/86

    Ablehnung einer Unterbringungsanordnung bei Vorliegen einer vorübergehenden,

    In Fällen, in denen nicht ein solcher Defekt, sondern Alkoholgenuß die Verminderung der Schuldfähigkeit bei der Tat bewirkt hat, kann § 63 StGB nur ausnahmsweise angewendet werden, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (BGH NStZ 1982, 218; BGH, Beschlüsse vom 7. August 1985 - 3 StR 302/85 - und vom 1. März 1983 - 5 StR 71/83, jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 26.02.1986 - 3 StR 492/85

    Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus - Verurteilung

    Die Rechtsprechung hat anerkannt, daß ausnahmsweise ein Täter auch dann gemäß § 63 StGB untergebracht werden kann, wenn er an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (BGH bei Dallinger MDR 1975, 724; BGH bei Holtz MDR 1976, 633 und MDR 1986, 96/97; BGH NStZ 1982, 218; BGH NStZ 1985, 309, 310).
  • BGH, 12.09.1985 - 4 StR 428/85

    Revision gegen Verurteilung wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung und

    In einem Fall wie dem vorliegenden, in dem nicht ein solcher Defekt, sondern letztlich der Alkoholgenuß die Verminderung der Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) bei der Tat bewirkt hat, kann § 63 StGB lediglich ausnahmsweise angewendet werden, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (BGH NStZ 1982, 218; 1983, 429; 1985, 309 jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 03.02.1987 - 5 StR 4/87

    Annahme von verminderter Schuldfähigkeit bei einer hirnorganischen

    Im letzteren Fall könnte nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NStZ 1982, 218; 1983, 429; 1985, 318; BGH StV 1983, 278; 1986, 381) die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nur ausnahmsweise in Betracht kommen.
  • BGH, 18.08.1992 - 4 StR 239/92

    Voraussetzung der Annahme der verminderten Schuldfähigkeit - Erfordernis der

    Folgt der Krankheitswert erst aus der sekundären Alkoholproblematik und ist die Verminderung der Schuldfähigkeit durch die Persönlichkeitsstruktur zwar mitverursacht, letztlich jedoch auf den Alkoholmißbrauch zurückzuführen, findet § 63 StGB nur ausnahmsweise Anwendung, wenn der Täter etwa an einer krankhaften Alkoholsucht leidet (BGHSt 34, 313, 314; BGH NStZ 1982, 218; NStZ 1983, 429).
  • BGH, 26.01.1989 - 1 StR 770/88

    Rüge der Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychatrischen Krankenhaus -

  • BGH, 07.08.1985 - 3 StR 302/85

    Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung

  • BGH, 05.05.1987 - 5 StR 200/87

    Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 01.02.1984 - 4 StR 9/84

    Revision gegen die Unterbringung in einem psychatrischen Krankenhaus - Totschlag,

  • BGH, 23.08.1983 - 1 StR 141/83

    Verurteilung wegen Totschlags - Unterbringung in einem psychatrischen Krankenhaus

  • BGH, 28.04.1983 - 3 StR 79/83

    Anforderungen an die Unterbringung einer alkoholüberempfindlichen Person in einem

  • BGH, 20.12.1983 - 4 StR 687/83

    Abgrenzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus von anderen

  • BGH, 14.09.1982 - 4 StR 482/82

    Voraussetzungen für die Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BGH, 02.09.1982 - 4 StR 311/82

    Voraussetzungen der Maßregel der Unterbringung einer Person in einem

  • BGH, 10.01.1984 - 5 StR 971/83

    Zulässigkeit der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 31.10.1984 - 4 StR 624/84

    Voraussetzungen einer Unterbringung nach § 63 Strafgesetzbuch (StGB)

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